Ukraine – Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung

Das Bundesministerium der Finanzen hat weitreichende steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine geschädigten Menschen beschlossen, die der Anerkennung des gesamtgesellschaftlichen Engagements dienen sollen. Die Regelungen gelten für Maßnahmen, die vom 24. Februar 2022 bis zum 31. Dezember 2022 durchgeführt werden.

Der Krieg in Europa zerstört Städte und Dörfer. Er bringt Tod und Vertreibung. Weltweit engagieren sich Staaten, Menschen und Unternehmen für die Demokratie in der Ukraine. Auch Deutschland hilft: Die vielen aus der Ukraine in der EU Ankommenden erfahren persönliche und finanzielle Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern und auch von Unternehmen. Die humanitäre Unterstützung der im Krisengebiet Bleibenden hilft der Demokratie in der Ukraine. Das Bundesministerium der Finanzen informiert über steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten.

Dabei geht es unter anderem um Maßnahmen bezüglich der Durchführung von Spendenaktionen, der vorübergehenden Unterbringung von Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, der steuerlichen Behandlung von Zuwendungen aus dem Betriebsvermögen sowie um die Möglichkeit von Arbeitslohnspenden, Umsatzsteuerbefreiungen und Steuerbefreiungen bei der Schenkungssteuer. Die Verwaltungsanweisungen wurden in einem Schreiben des BMF am 17. März 2022 bekannt gegeben.

>> Hier können Sie das BMF-Schreiben vom 17. März 2022 herunterladen

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